Freitag, 5. Juni 2009

Staatshilfe bei der Zeche,

aber ob es hilft weiss man nicht...

In Deutschland kaempft man immer noch mit zweierlei Mehrwertsteuersaetzen in der Gastronomie, fuer reinen Ausser-Hausverkauf (Beispiel Minipizza) fallen 7% MwSt an, jedoch bei vollem Service (Tisch, Besteck, Sitzplatz,...) werden ploetzlichen 19% MwSt faellig. Wo da die Logik bleibt, frage ich mich! Wer hier eine Erklaerung fuer diese grosse Differenz hat, der moege sie doch bitte mal posten. In Frankreich senkt man nun die MwSt in der Gastronomie, um dieser damit aus der Krise zu helfen, doch ob das Modell erfolgreich ist wird man wohl abwarten duerfen. Sarkozy verband diese Steuersenkung mit einer klaren Bedingung(!), der Gast muss auch davon profitieren!
Euroumstellung faellt mir da spontan ein, gerade in Berlin nutzten einige Gastronomen dies damals schamlos aus, um ihre Preise zuerhoehen, unter diesem Debakel litten vor allem unaufmerksame Gaeste und andere Gastronomieeinrichtungen, denn ploetzlich galten alle als Euro-Abzocker.
Meine ganzeigene Meinung dazu:
Wahrscheinlich wuerde von dieser Steuersenkung der Gast am wenigsten profitieren und die Angestellten genauso wenig. Vielleicht wuerde einige Gastronome erneut in ihre Laeden investieren, aber sicher kann man sich da auch nicht sein. Der wohl sichere Weg aus der "Krise" fuehrt wohl eher ueber innovative Ideen, sowie gute Qualitaet und sehr guten Service.

8 Kommentare:

  1. Hi Mike,
    das Thema hatten wir am Freitag in Steuerrecht.
    Die Abweichung kommt daher daß Lebensmittel als essentiell angesehen werden und daher steuerbegünstigt sind.

    Was wir jedoch als essentiell ansehen (Spirituosen), sieht Vater Staat aber leider als .. sagen wir mal .. Bedrohung an ... und deswegen gibt es auf einige Waren Sondersteuern um eine Konsumeinschränkung zu erzielen.

    Und hiermit sind wir bei den Funktionen der Steuern angelangt:
    1. Einnahmenerzielung
    2. Vermögensumverteilung
    3. Konjunkturpolitik / Wirtschaftsförderung
    4. Konsumeinschränkung / Verhaltensbeeinflussung
    - Bsp: Alkohol Steuer, Tabak Steuer
    - Halbe MWSt. auf z.B. Bücher

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  2. @Eric
    Das erklärt jedoch nur sehr eingeschränkt warum die Minipizza to-go mit 7% besteuert wird, aber sie mich im Restaurant gegessen dann doch 19% kostet!
    Ciao Mike

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  3. Nun ja.. hier kommt ja die Dienstleistung des Gastwirtes hinzu (wie von Dir bereits im Eintrag beschrieben) ...
    Na und diese gehört eben nicht zur Essentiellen Grundversorgung.
    Bei einem Kauf einer To-Go Pizza ist es ja dann ähnlich wie wenn Du die Pizza in einem Laden kaufen würdest .. also 7%

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  4. @Eric
    nur das ich diese dann noch selber erhitzen muesste...
    einen eigenen Ofen braeuchte...
    selber fuer das optimale Backergebnis zustaendig waere...
    keinen Extrawunsch aeussern koennte...
    Fastfood ist also essentielle Grundversorgung???

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  5. Nicht Fastfood ist eine essentielle Grundversorgung sondern das Essen. Ich bin ganz froh, dass der Staat dabei nicht differenziert und sagt: "Grundversorgung ist ein Sack Reis und 10 Liter Wasser und für alles andere zahlt man 19%."

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  6. @pacmansh: Genau so war's gemeint. Thx ^^

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  7. na so ganz eurer Meinung sind da wohl nicht alle Gastronome...
    siehe 7% vs 19%

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  8. Naja.. ich hab' nicht gesagt daß ich das Ganze gut finde. Ich hab nur versucht die Gedankengänge des Gesetzgebers nachzuspinnen.

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