Mittwoch, 16. November 2011

Warum Ginger Beer nicht mehr Ginger Beer sein darf

oder warum Goliath sich keine Freunde macht...

Zur Zeit ist ein Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e. V. wohl griesgrämig aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und versucht nun durch allerlei Rechtsverdreherei
und wildesten Winkeladvokatismus seine nicht erkennbare Funktion als Schutzverband noch weiter zu untermauern. Dieser versucht nun einen Anti-Ginger Beerischen Schutzwall zu errichten, natürlich nur zum Wohle des deutschen Konsumenten,
das wissen wir ja alle...
Wirtschaftliche Hintergründe gibt es da natürlich nicht
... Nachtigall, ick hör dir trapsen...

Doch das ist echt peinlich und besonders fragwürdig,
da man angeblich den Verbraucher schützen möchte
und daher den Verbraucherschutz, als Hebel missbraucht.

Man möchte den Konsumenten vor etwas schützen, aber natürlich auch nur den deutschen Konsumenten, denn nur der ist anscheinend zu blöde um zu erkennen, das es sich bei Ginger Beer nicht um Bier handelt, sondern es sich wie bei Ginger Ale einfach nur um eine Ingwerlimonade handelt.
Limonadenhersteller sollen den Begriff Ginger Beer in Deutschland nicht mehr nutzen dürfen.

Einen größeren Schwachsinn habe ich lange nicht mehr gehört...
Ginger Ale ist klar verständlich für den Verbraucher, aber Ginger Beer das ginge ja nun nicht, das würde ja den deutschen Konsumenten verunsichern.
Daweil wissen doch viele Kunden nicht mal,
das Ginger das englische Wort für Ingwer ist.
Wo ist denn da unser werter Schutzverband?

Doch wer hat diesen Verein nur beauftragt???
Diese Frage sollte man sich ebenso stellen, wie die Frage ob so ein Schutzverband wirklich von Nöten ist!
Ich zitiere mal aus seiner homepage:
Der Schutzverband versteht sich nun seit über 40 Jahren zugunsten der Mitglieder gewissermaßen als ein "Schutzschild" für Gewerbetreibende, deren Konkurrenten mit wettbewerbswidrigen Mitteln arbeiten. Daraus ergibt sich auch Zweck und Ziel des Schutzverbandes, nämlich den unlauteren Wettbewerb in allen Erscheinungsformen im Zusammenwirken mit Behörden und Gerichten zu bekämpfen.
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Oft ärgern unlautere Werbemethoden durch Mitbewerber, will man aber gegen diese vorgehen, müßte man dem Verletzter offen gegenüber treten, was vielfach als unangenehm empfunden wird. Dies kann mannigfache Gründe haben, angefangen von nachbarschaftlichen Beziehungen bis hin zu wirtschaftlicher Unterlegenheit. Der Schutzverband bietet hier die Möglichkeit Mißstände abzustellen. Für den Fall, daß die Beschwerde aufgegriffen wird, wird die Rechtsverfolgung unter Wahrung der Anonymität des Beschwerdeführers durchgeführt.


Anscheinend versteckt sich also nur ein viel größerer Konkurrent,
der hier mittels einer Marionette, lästige Konkurrenz los werden will...

wer mehr wissen möchte, der sollte mal hier draufschauen

Ich habe mich entschieden an Thomas Henry Ginger Beer festzuhalten - jetzt erst recht!!!

1 Kommentar:

  1. Wenn es diese Verodnung in Deutschland nunmal gibt, muss man sich eben auch daran halten. Das wusste Henry auch schon, bevor er seine Produkte auf den Markt gebracht hat. Aus welchem Grund sollte man da eine Ausnahme machen?
    Wer das ganze nun initiiert hat, ist dabei völlig belanglos. Ferner ist ja gar nichts weiter passiert. Der Name wurde geändert und gut, das Produkt darf weiter hergestellt und verkauft werden.

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